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Schadenmeldung

Sie müssen einen Schaden melden? Nutzen Sie unsere Schadenanzeigen im Downloadcenter. Beachten Sie bitte, dass Sie Schäden zeitnah, spätestens innerhalb einer Woche melden müssen. Lassen Sie niemals eigenmächtig eine Reparatur durchführen, ggf. verlangt der Versicherer ein Sachverständigengutachten. Als Nachweis der Schadenhöhe kann der Versicherer die Vorlage eines Kostenvoranschlages verlangen. Wenden Sie sich im Schadenfall einfach an uns. Wir kümmern uns für Sie um alles!

Abschleppkosten

Hierbei handelt es sich um Folgekosten eines Unfallschadens, die vom Unfallverursacher zu tragen sind. Sie als Geschädigter sind zur Schadenminderung verpflichtet, d. h. Sie dürfen Ihr Fahrzeug nur zur nächstgelegenen Werkstatt transportieren lassen. Allerdings haben Sie dabei Anspruch auf eine Fachwerkstatt.

Abwendungs- und Minderungspflicht

Beachten Sie bitte immer, dass Sie bei einem bevorstehenden oder bereits entstandenen Schaden die Pflicht haben, die Kosten so gering wie möglich zu halten. Hierbei muss den Anweisungen Ihres Versicherers Folge geleistet werden.

AKB

Die Allgemeinen Kraftfahrtversicherungs-Bedingungen (AKB) regeln die vertraglichen Rechte und Pflichten zwischen der Versicherung und dem Versicherten. Die AKB werden durch die besonderen Versicherungsbedingungen und Tarifbestimmungen ergänzt.

Berufsunfähigkeit

Wie schnell ist man aufgrund Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage, seinen Beruf auszuüben? Beachten Sie, dass Sie vom Gesetzgeber nahezu keinerlei Ausgleichsansprüche zu erwarten haben. Eine private Absicherung ist unbedingt erforderlich, sonst ist der finanzielle Kollaps vorprogrammiert. Lassen Sie sich von uns beraten!

Betriebliche Altersvorsorge

Bieten Sie Ihren Arbeitnehmern die Möglichkeit einer betrieblichen Altersvorsorge an. Dies können Ihre Mitarbeiter durch Entgeltumwandlung tun. Daran können Sie sich natürlich auch beteiligen. Mit einer Direktversicherung sparen Sie Lohnnebenkosten und binden zuverlässige Mitarbeiter an sich. Nutzen Sie hierfür z. B. die Direktversicherung. Wir beraten Sie gern!

Billigungsklausel

Weicht die Police vom Antrag ab, zum Beispiel bei der Beitragshöhe, kann der Versicherte innerhalb eines Monats widersprechen. Macht er das nicht, gilt die Police als genehmigt.

Deckungsumfang

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung, die Kaskoversicherung kann unter Umständen variabel gestaltet werden, je nach Alter und Zustand eines Fahrzeuges. Darüber hinaus kann man mit der Selbstbeteiligung (SB) die Kasko noch variieren.

Erstprämienverzug

Nach Abschluss eines Versicherungsvertrages erhält der Versicherte die Police und Beitragsrechnung, die er sofort begleichen muss. Im Schadenfall muss der Versicherer nicht zahlen, wenn die Erstprämie noch nicht bezahlt ist.

Fahrzeug- und Zubehörteile

In der Kasko sind bestimmte Fahrzeug- und Zubehörteile mitversichert. Je nach Versicherung ist das Zubehör (etwa das Radio) bis zu einer bestimmten Grenze (etwa 2000 Euro) mitversichert. Die Summen sowie die Liste der versicherten Teile, können bei den Gesellschaften unterschiedlich sein.

Geltungsbereich

Die Kfz-Versicherung gilt in Europa. Je nach Versicherung sind bestimmte Länder vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Grüne Versicherungskarte

Mit der Grünen Versicherungskarte weisen Sie im Ausland bestehenden Versicherungsschutz zu den im jeweiligen Aufenthaltsland gültigen Versicherungsbestimmungen nach. Vergewissern Sie sich frühzeitig, ob für das geplante Reiseziel im Ausland eine solche Karte notwendig ist und ob diese für das jeweilige Reiseland Gültigkeit besitzt. Ihre Grüne Versicherungskarte erhalten Sie natürlich über uns.

Haftpflichtversicherung

Jeder Fahrzeughalter ist gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen, um den Schadenersatz für das Verkehrsopfer zu garantieren. Ein Verstoß gegen die Versicherungspflicht ist strafbar.

Kündigung

Es gibt zwei Formen der Kündigung: Ordentliche Kündigung mit einmonatiger Kündigungsfrist zum Versicherungsablauf (meistens zum 1. Januar) sowie die außerordentliche Kündigung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe einer Beitragserhöhung oder innerhalb eines Monats nach Regulierung eines Schadens.

Leasing

Wird ein Fahrzeug geleast, verlangt die Leasinggesellschaft in der Regel eine Vollkaskoversicherung. (Ggf. eine GAP-Deckung abschließen, falls die Leasinggesellschaft diese nicht mit anbietet).

Ombudsmann

Der Ombudsmann der Versicherungswirtschaft schlichtet bei Streitfällen zwischen Versicherung und Kunden, um so den Weg zum Gericht zu vermeiden. Er wird von der Versicherungswirtschaft finanziert, ist aber neutral. Bis zu 5000 Euro Streitwert darf der Ombudsmann entscheiden. Wenn der Streitwert darüber liegt, kann er nur Empfehlungen abgeben.

Police

Jede Versicherung hat über einen Versicherungsvertrag eine Urkunde auszustellen, die Police oder Versicherungsschein genannt wird. Sie dokumentiert die Vertragsbeziehung zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer und gibt die Vereinbarungen wieder. Auf der Police sind etwa der Vertragsbeginn, die Fahrzeugdaten, der Versicherungsschutz und der Beitrag dokumentiert.

Rabattretter

Für jedes unfallfreie Jahr wird der Versicherungsnehmer in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Im Schadenfall wird der Versicherungsvertrag um eine oder mehrere Schadenfreiheitsklassen zurückgestuft. Der Rabattretter (eine Klausel im Vertrag) erlaubt einen Schaden ohne Zurückstufung und damit ohne Erhöhung des Beitrags.

Restwert

Hierbei handelt es sich um den Wert des beschädigten Fahrzeuges, der im Falle einer Verwertung zu erzielen ist. Dieser Wert wird dem Wiederbeschaffungswert angerechnet.

Schadenfreiheitsklasse

Die SF-Klasse wird nach Anzahl der schadenfreien Jahre bestimmt. Bei den meisten Versicherern gibt es für PKW 25 SF-Klassen. Angaben zur SF-Klasse finden sich in der letzten Beitragsrechnung oder der Police. Die Staffeln der Schadenfreiheitsklassen und die zugeordneten Beitragssätze können sich je nach Versicherung unterscheiden.

Typschlüsselnummer

Jeder Fahrzeugtyp wird durch eine Kombination aus Herstellerschlüssel (HSN) und Typschlüssel (TSN)identifiziert. Diese Schlüsselnummern sind für die Einstufung in der Versicherung nötig.

Versicherungswechsel

Dabei bestätigt der Vorversicherer dem Nachversicherer die Vertragsdauer und die dort angefallenen Schäden des Versicherungsnehmers. Die Versichererwechselbescheinigung (VWB) wird dem neuen Versicherer direkt übermittelt. Der Wechsel muss der Zulassungsstelle durch Zusendung einer elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)bei einer Zulassung und bei einem Versicherungswechsel durch eine elektronische Versicherungsübernahme (eVBÜ) mitgeteilt werden, was durch die Versicherung direkt geschieht.

Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert bezeichnet die Höhe des Kaufpreises, um ein beschädigtes Fahrzeug oder Fahrzeugteil gegen ein gleichwertiges, unbeschädigtes zu ersetzen. In der Kaskoversicherung werden Schäden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes erstattet.

Zahlungsweise

Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsbeitrag in der Regel jährlich, halb-, vierteljährlich oder monatlich bezahlen. Bei halb-, vierteljährlicher oder monatlicher Teilzahlung werden je nach Versicherung unterschiedlich hohe prozentuale Zuschläge erhoben.

Zentralruf

Dieser Service der Versicherungen nennt, unter Telefon 0180-25026, die Versicherungs-Gesellschaft eines Unfallgegners; mehr Infos dazu unter www.zentralruf.de

In der Versicherungswirtschaft finden sich viele Begrifflichkeiten, die man auf Anhieb nicht immer gleich versteht. Wir geben Ihnen eine kleine Hilfestellung in unserem Versicherungs-ABC.

Nel ambiente delle assicurazioni esistono molti termini che non sono chiari a primo impatto. Vi aiutiamo a capire l'ABC delle assicurazioni.