Betriebliche Altersvorsorgefür Ihr Team
Fachkräfte zu gewinnen und zu binden, ist in der heutigen Zeit wichtiger denn je.
Mitarbeiterbindung
Stärken Sie Ihre Attraktivität als Arbeitgeber.
Steuerliche Vorteile
Nutzen Sie staatliche Förderungen und senken Sie Lohnnebenkosten.
Rechtssicherheit
Wir begleiten Sie bei der korrekten Umsetzung gesetzlicher Vorgaben.
Was ist die betriebliche Altersvorsorge?
Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) sorgt der Arbeitgeber gemeinsam mit seinen Mitarbeitenden für das Alter vor. Ein Teil des Bruttolohns fließt – innerhalb gesetzlicher Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei – in einen Vorsorgevertrag.
Es gibt fünf Durchführungswege: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage.
Warum ist die betriebliche Altersvorsorge wichtig?
Fachkräfte zu gewinnen und zu binden, ist in der heutigen Zeit wichtiger denn je. Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist dabei ein entscheidender Faktor: Sie bietet Ihren Mitarbeitenden finanzielle Sicherheit im Alter und zeigt, dass Sie als Arbeitgeber Verantwortung übernehmen.
Die gesetzliche Rente allein reicht oft nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern. Hier setzt die betriebliche Altersvorsorge an: Sie ermöglicht es Arbeitnehmern, einen Teil ihres Einkommens steuer- und sozialversicherungsfrei für die Altersvorsorge zurückzulegen. Gleichzeitig profitieren auch Arbeitgeber – durch weniger Lohnnebenkosten und eine starke Mitarbeiterbindung.
Zukunftssicherheit für Ihr Team
Arbeitgeberfinanzierte Leistungen in eine betriebliche Altersvorsorge bieten Ihnen jedoch auch enorme wirtschaftliche Vorteile (Steuerersparnis, Senkung der Lohnnebenkosten), ganz zu schweigen von hoher Mitarbeiterbindung und –motivation.
Wir kennen die Durchführungswege und passen das Vorsorgekonzept auf Ihre individuellen Anforderungen an. Nutzen Sie die Vorteile für sich und Ihr Unternehmen!
Fragen zur Betriebliche Altersvorsorge
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an – wir erklären es Ihnen gern persönlich.
06621 6400-0Haben Mitarbeitende einen Anspruch auf bAV?
Ja. Nach § 1a BetrAVG können Beschäftigte verlangen, dass ein Teil ihres Entgelts für die betriebliche Altersversorgung umgewandelt wird.
Muss der Arbeitgeber etwas dazuzahlen?
Bei der Entgeltumwandlung muss der Arbeitgeber 15 % des umgewandelten Betrags zuschießen, soweit er dadurch Sozialversicherungsbeiträge spart.
Welcher Durchführungsweg passt?
Das hängt von Betriebsgröße, Mitarbeiterstruktur und Ihren Zielen ab. Für kleine und mittlere Betriebe ist die Direktversicherung oft der einfachste Einstieg.
Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?
Ansprüche aus Entgeltumwandlung sind sofort unverfallbar und bleiben den Mitarbeitenden erhalten.
Sprechen wir über Ihr Team.
Wir melden uns persönlich bei Ihnen. Oder rufen Sie direkt an.

Kevin Nielius
Geschäftsführer
Persönlich, nahbar und auf Augenhöhe – mit einem offenen Ohr für Ihre Anliegen und einem klaren Blick für Lösungen.
Sagen Sie uns, was rollt.
Ein paar Eckdaten reichen – den Rest klären wir im Gespräch.