Truck Broker

Firmenkunden · Mitarbeiter

Betriebliche Altersvorsorgefür Ihr Team

Fachkräfte zu gewinnen und zu binden, ist in der heutigen Zeit wichtiger denn je.

Betriebliche Altersvorsorge – truck-broker.
Fachkräfte gewinnen und haltenVorsorge mit steuerlichen Vorteilen

Mitarbeiterbindung

Stärken Sie Ihre Attraktivität als Arbeitgeber.

Steuerliche Vorteile

Nutzen Sie staatliche Förderungen und senken Sie Lohnnebenkosten.

Rechtssicherheit

Wir begleiten Sie bei der korrekten Umsetzung gesetzlicher Vorgaben.

Kurz erklärt

Was ist die betriebliche Altersvorsorge?

Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) sorgt der Arbeitgeber gemeinsam mit seinen Mitarbeitenden für das Alter vor. Ein Teil des Bruttolohns fließt – innerhalb gesetzlicher Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei – in einen Vorsorgevertrag.

Es gibt fünf Durchführungswege: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage.

Hintergrund

Warum ist die betriebliche Altersvorsorge wichtig?

Die gesetzliche Rente allein reicht oft nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern. Hier setzt die betriebliche Altersvorsorge an: Sie ermöglicht es Arbeitnehmern, einen Teil ihres Einkommens steuer- und sozialversicherungsfrei für die Altersvorsorge zurückzulegen. Gleichzeitig profitieren auch Arbeitgeber – durch weniger Lohnnebenkosten und eine starke Mitarbeiterbindung.

Zukunftssicherheit für Ihr Team
Bundesweit für Sie daVersicherungsmakler für Transport und Logistik aus Ludwigsau.
Im Detail

Zukunftssicherheit für Ihr Team

Arbeitgeberfinanzierte Leistungen in eine betriebliche Altersvorsorge bieten Ihnen jedoch auch enorme wirtschaftliche Vorteile (Steuerersparnis, Senkung der Lohnnebenkosten), ganz zu schweigen von hoher Mitarbeiterbindung und –motivation.

Wir kennen die Durchführungswege und passen das Vorsorgekonzept auf Ihre individuellen Anforderungen an. Nutzen Sie die Vorteile für sich und Ihr Unternehmen!

Häufige Fragen

Fragen zur Betriebliche Altersvorsorge

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an – wir erklären es Ihnen gern persönlich.

06621 6400-0
Haben Mitarbeitende einen Anspruch auf bAV?

Ja. Nach § 1a BetrAVG können Beschäftigte verlangen, dass ein Teil ihres Entgelts für die betriebliche Altersversorgung umgewandelt wird.

Muss der Arbeitgeber etwas dazuzahlen?

Bei der Entgeltumwandlung muss der Arbeitgeber 15 % des umgewandelten Betrags zuschießen, soweit er dadurch Sozialversicherungsbeiträge spart.

Welcher Durchführungsweg passt?

Das hängt von Betriebsgröße, Mitarbeiterstruktur und Ihren Zielen ab. Für kleine und mittlere Betriebe ist die Direktversicherung oft der einfachste Einstieg.

Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?

Ansprüche aus Entgeltumwandlung sind sofort unverfallbar und bleiben den Mitarbeitenden erhalten.

Kontakt

Sprechen wir über Ihr Team.

Wir melden uns persönlich bei Ihnen. Oder rufen Sie direkt an.

Kevin Nielius, Geschäftsführer

Kevin Nielius

Geschäftsführer

Persönlich, nahbar und auf Augenhöhe – mit einem offenen Ohr für Ihre Anliegen und einem klaren Blick für Lösungen.

Anfrage

Sagen Sie uns, was rollt.

Ein paar Eckdaten reichen – den Rest klären wir im Gespräch.

UnverbindlichPersönliche RückmeldungMakler nach § 34d GewO
Nach oben scrollen