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Flotte & Transport

Verkehrshaftungsversicherungfür Frachtführer & Spediteure

Als Transportunternehmer haften Sie für Schäden, die beim Transport fremder Waren entstehen – auch dann, wenn Sie selbst keine Schuld trifft.

Verkehrshaftungsversicherung – truck-broker.
Haftung für die LadungNach HGB und CMR

Schutz vor hohen Schadenersatzforderungen

Absicherung bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Transportgütern.

Rechtssicherheit

Unterstützung bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.

Deutschlandweite Beratung

Persönliche Betreuung – egal, wo Ihr Unternehmen sitzt.

Kurz erklärt

Was ist eine Verkehrshaftungsversicherung?

Die Verkehrshaftungsversicherung deckt die Haftung für beförderte Güter – bei Verlust, Beschädigung oder verspäteter Ablieferung. Im Inland gilt das Handelsgesetzbuch (HGB), im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr das CMR-Übereinkommen.

Sie zahlt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab. Schäden am eigenen Fahrzeug sind nicht enthalten – dafür ist die Kfz-Versicherung da.

Hintergrund

Warum ist eine Verkehrshaftungsversicherung wichtig?

Eine Verkehrshaftungsversicherung übernimmt:

  1. 01Kosten für Schäden an transportierten Gütern
  2. 02Entschädigungszahlungen bei verspäteter Lieferung
  3. 03Rechtskosten bei Streitigkeiten mit Kunden oder Empfängern
  4. 04Prüfung und Abwehr unberechtigter Ansprüche

Gerade bei wertvoller Ladung oder internationalen Transporten kann eine einzelne Schadensforderung existenzgefährdend sein. Deshalb ist eine Verkehrshaftungsversicherung unverzichtbar für jedes Transport- und Logistikunternehmen.

Für wen ist eine Verkehrshaftungsversicherung sinnvoll?
Bundesweit für Sie daVersicherungsmakler für Transport und Logistik aus Ludwigsau.
Im Detail

Für wen ist eine Verkehrshaftungsversicherung sinnvoll?

Die Verkehrshaftungsversicherung richtet sich an:

  • Speditionen und Logistikunternehmen
  • Frachtführer im nationalen und internationalen Güterverkehr
  • Kurier- und Expressdienste
  • Lager- und Umschlagbetriebe mit Transportdienstleistungen
  • Selbstständige Transportunternehmer
Häufige Fragen

Fragen zur Verkehrshaftungsversicherung

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an – wir erklären es Ihnen gern persönlich.

06621 6400-0
Ist die Verkehrshaftungsversicherung Pflicht?

Für den gewerblichen Güterkraftverkehr ja: § 7a Güterkraftverkehrsgesetz verpflichtet Unternehmer zu einer Haftpflichtversicherung für Güterschäden.

Wie hoch haftet ein Frachtführer?

Nach § 431 HGB grundsätzlich bis 8,33 Sonderziehungsrechte je Kilogramm Rohgewicht der Sendung. Die CMR sieht für internationale Transporte denselben Betrag vor. Vertraglich können andere Grenzen vereinbart sein.

Was gilt bei verspäteter Lieferung?

Für Schäden aus einer Überschreitung der Lieferfrist haftet der Frachtführer nach HGB bis zum Dreifachen der Fracht.

Was ist der Unterschied zur Transportversicherung?

Die Verkehrshaftung versichert die Haftung des Transportunternehmers. Die Transportversicherung versichert die Ware selbst – für den, dem sie gehört.

Gilt der Schutz auch im Ausland?

Das hängt vom Vertrag ab. Für europaweite Transporte stimmen wir den Geltungsbereich auf Ihre Routen ab.

Kontakt

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Wir melden uns persönlich bei Ihnen. Oder rufen Sie direkt an.

Kevin Nielius, Geschäftsführer

Kevin Nielius

Geschäftsführer

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