Verkehrshaftungsversicherungfür Frachtführer & Spediteure
Als Transportunternehmer haften Sie für Schäden, die beim Transport fremder Waren entstehen – auch dann, wenn Sie selbst keine Schuld trifft.
Schutz vor hohen Schadenersatzforderungen
Absicherung bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Transportgütern.
Rechtssicherheit
Unterstützung bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.
Deutschlandweite Beratung
Persönliche Betreuung – egal, wo Ihr Unternehmen sitzt.
Was ist eine Verkehrshaftungsversicherung?
Die Verkehrshaftungsversicherung deckt die Haftung für beförderte Güter – bei Verlust, Beschädigung oder verspäteter Ablieferung. Im Inland gilt das Handelsgesetzbuch (HGB), im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr das CMR-Übereinkommen.
Sie zahlt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab. Schäden am eigenen Fahrzeug sind nicht enthalten – dafür ist die Kfz-Versicherung da.
Warum ist eine Verkehrshaftungsversicherung wichtig?
Als Transportunternehmer haften Sie für Schäden, die beim Transport fremder Waren entstehen – auch dann, wenn Sie selbst keine Schuld trifft. Die gesetzlichen Regelungen wie das Handelsgesetzbuch (HGB) oder internationale Übereinkommen wie die CMR schreiben vor, dass Sie für Verlust, Beschädigung oder verspätete Lieferung haften.
Eine Verkehrshaftungsversicherung übernimmt:
- 01Kosten für Schäden an transportierten Gütern
- 02Entschädigungszahlungen bei verspäteter Lieferung
- 03Rechtskosten bei Streitigkeiten mit Kunden oder Empfängern
- 04Prüfung und Abwehr unberechtigter Ansprüche
Gerade bei wertvoller Ladung oder internationalen Transporten kann eine einzelne Schadensforderung existenzgefährdend sein. Deshalb ist eine Verkehrshaftungsversicherung unverzichtbar für jedes Transport- und Logistikunternehmen.
Für wen ist eine Verkehrshaftungsversicherung sinnvoll?
Die Verkehrshaftungsversicherung richtet sich an:
- Speditionen und Logistikunternehmen
- Frachtführer im nationalen und internationalen Güterverkehr
- Kurier- und Expressdienste
- Lager- und Umschlagbetriebe mit Transportdienstleistungen
- Selbstständige Transportunternehmer
Fragen zur Verkehrshaftungsversicherung
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an – wir erklären es Ihnen gern persönlich.
06621 6400-0Ist die Verkehrshaftungsversicherung Pflicht?
Für den gewerblichen Güterkraftverkehr ja: § 7a Güterkraftverkehrsgesetz verpflichtet Unternehmer zu einer Haftpflichtversicherung für Güterschäden.
Wie hoch haftet ein Frachtführer?
Nach § 431 HGB grundsätzlich bis 8,33 Sonderziehungsrechte je Kilogramm Rohgewicht der Sendung. Die CMR sieht für internationale Transporte denselben Betrag vor. Vertraglich können andere Grenzen vereinbart sein.
Was gilt bei verspäteter Lieferung?
Für Schäden aus einer Überschreitung der Lieferfrist haftet der Frachtführer nach HGB bis zum Dreifachen der Fracht.
Was ist der Unterschied zur Transportversicherung?
Die Verkehrshaftung versichert die Haftung des Transportunternehmers. Die Transportversicherung versichert die Ware selbst – für den, dem sie gehört.
Gilt der Schutz auch im Ausland?
Das hängt vom Vertrag ab. Für europaweite Transporte stimmen wir den Geltungsbereich auf Ihre Routen ab.
Sprechen wir über Ihre Transporte.
Wir melden uns persönlich bei Ihnen. Oder rufen Sie direkt an.

Kevin Nielius
Geschäftsführer
Persönlich, nahbar und auf Augenhöhe – mit einem offenen Ohr für Ihre Anliegen und einem klaren Blick für Lösungen.
Sagen Sie uns, was rollt.
Ein paar Eckdaten reichen – den Rest klären wir im Gespräch.