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D&O-Versicherungfür Geschäftsführer & Führungskräfte

Führungskräfte haften für Schäden, die durch Pflichtverletzungen entstehen – und das mit ihrem privaten Vermögen. Das betrifft nicht nur große Konzerne, sondern gerade auch mittelständische Unternehmen in der Transport- und Logistikbranche.

D&O-Versicherung – truck-broker.
Schutz für das PrivatvermögenGeschäftsführung und leitende Angestellte

Schutz des Privatvermögens

Persönliche finanzielle Sicherheit für Führungskräfte.

Rechtssicherheit

Abwehr unberechtigter Forderungen durch erfahrene Experten.

Individuelle Policen

Maßgeschneiderter Schutz, angepasst an Ihre Branche und Unternehmensgröße.

Kurz erklärt

Was ist eine D&O-Versicherung?

Die D&O-Versicherung schützt Führungskräfte vor persönlicher Haftung für Pflichtverletzungen in der Unternehmensleitung. Abgeschlossen wird sie vom Unternehmen, versichert sind Geschäftsführer, Vorstände und leitende Angestellte.

Sie prüft die Haftungsfrage, wehrt unberechtigte Forderungen ab und zahlt berechtigten Schadenersatz – damit das Privatvermögen der Führungskraft geschützt bleibt.

Hintergrund

Persönlicher Schutz für Geschäftsführer und Führungskräfte

Die D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung) schützt Sie vor den finanziellen Folgen solcher Ansprüche – egal, ob diese berechtigt oder unbegründet sind. Der Versicherer übernimmt:

  1. 01Prüfung der Haftungsfrage
  2. 02Abwehr unberechtigter Forderungen (Rechtsschutzfunktion)
  3. 03Zahlung von Schadenersatz, wenn Ansprüche berechtigt sind
Typische Risiken, die eine D&O-Versicherung abdeckt
Bundesweit für Sie daVersicherungsmakler für Transport und Logistik aus Ludwigsau.
Im Detail

Typische Risiken, die eine D&O-Versicherung abdeckt

Gerade in der dynamischen Transport- und Logistikbranche, in der täglich komplexe Entscheidungen getroffen werden, ist eine D&O-Versicherung ein wichtiger Schutzschild.

  • Fehlentscheidungen in der Unternehmensführung
  • Verletzungen gesetzlicher Vorschriften
  • Fehler bei Investitionen oder Finanzentscheidungen
  • Versäumnisse bei der Organisation oder Überwachung
  • Schäden durch Vertragsverstöße gegenüber Kunden oder Lieferanten
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Häufige Fragen

Fragen zur D&O-Versicherung

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an – wir erklären es Ihnen gern persönlich.

06621 6400-0
Haften GmbH-Geschäftsführer persönlich?

Ja. Nach § 43 GmbHG haften Geschäftsführer der Gesellschaft für Schäden aus Pflichtverletzungen – mit ihrem Privatvermögen.

Wer ist versichert?

Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichts- und Beiräte sowie leitende Angestellte. Versicherungsnehmer ist das Unternehmen.

Wer zahlt den Beitrag?

In der Regel das Unternehmen. Für die Führungskräfte selbst entstehen keine Beiträge.

Sind vorsätzliche Pflichtverletzungen versichert?

Nein. Vorsatz und wissentliche Pflichtverletzungen sind ausgeschlossen. Versichert sind Fehler, die bei der Unternehmensführung fahrlässig passieren.

Kontakt

Sprechen wir über Ihr Unternehmen.

Wir melden uns persönlich bei Ihnen. Oder rufen Sie direkt an.

Kevin Nielius, Geschäftsführer

Kevin Nielius

Geschäftsführer

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