D&O-Versicherungfür Geschäftsführer & Führungskräfte
Führungskräfte haften für Schäden, die durch Pflichtverletzungen entstehen – und das mit ihrem privaten Vermögen. Das betrifft nicht nur große Konzerne, sondern gerade auch mittelständische Unternehmen in der Transport- und Logistikbranche.
Schutz des Privatvermögens
Persönliche finanzielle Sicherheit für Führungskräfte.
Rechtssicherheit
Abwehr unberechtigter Forderungen durch erfahrene Experten.
Individuelle Policen
Maßgeschneiderter Schutz, angepasst an Ihre Branche und Unternehmensgröße.
Was ist eine D&O-Versicherung?
Die D&O-Versicherung schützt Führungskräfte vor persönlicher Haftung für Pflichtverletzungen in der Unternehmensleitung. Abgeschlossen wird sie vom Unternehmen, versichert sind Geschäftsführer, Vorstände und leitende Angestellte.
Sie prüft die Haftungsfrage, wehrt unberechtigte Forderungen ab und zahlt berechtigten Schadenersatz – damit das Privatvermögen der Führungskraft geschützt bleibt.
Persönlicher Schutz für Geschäftsführer und Führungskräfte
Führungskräfte haften für Schäden, die durch Pflichtverletzungen entstehen – und das mit ihrem privaten Vermögen. Das betrifft nicht nur große Konzerne, sondern gerade auch mittelständische Unternehmen in der Transport- und Logistikbranche. Forderungen können in die Millionen gehen und Existenzen bedrohen.
Die D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung) schützt Sie vor den finanziellen Folgen solcher Ansprüche – egal, ob diese berechtigt oder unbegründet sind. Der Versicherer übernimmt:
- 01Prüfung der Haftungsfrage
- 02Abwehr unberechtigter Forderungen (Rechtsschutzfunktion)
- 03Zahlung von Schadenersatz, wenn Ansprüche berechtigt sind
Typische Risiken, die eine D&O-Versicherung abdeckt
Gerade in der dynamischen Transport- und Logistikbranche, in der täglich komplexe Entscheidungen getroffen werden, ist eine D&O-Versicherung ein wichtiger Schutzschild.
- Fehlentscheidungen in der Unternehmensführung
- Verletzungen gesetzlicher Vorschriften
- Fehler bei Investitionen oder Finanzentscheidungen
- Versäumnisse bei der Organisation oder Überwachung
- Schäden durch Vertragsverstöße gegenüber Kunden oder Lieferanten
Fragen zur D&O-Versicherung
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an – wir erklären es Ihnen gern persönlich.
06621 6400-0Haften GmbH-Geschäftsführer persönlich?
Ja. Nach § 43 GmbHG haften Geschäftsführer der Gesellschaft für Schäden aus Pflichtverletzungen – mit ihrem Privatvermögen.
Wer ist versichert?
Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichts- und Beiräte sowie leitende Angestellte. Versicherungsnehmer ist das Unternehmen.
Wer zahlt den Beitrag?
In der Regel das Unternehmen. Für die Führungskräfte selbst entstehen keine Beiträge.
Sind vorsätzliche Pflichtverletzungen versichert?
Nein. Vorsatz und wissentliche Pflichtverletzungen sind ausgeschlossen. Versichert sind Fehler, die bei der Unternehmensführung fahrlässig passieren.
Sprechen wir über Ihr Unternehmen.
Wir melden uns persönlich bei Ihnen. Oder rufen Sie direkt an.

Kevin Nielius
Geschäftsführer
Persönlich, nahbar und auf Augenhöhe – mit einem offenen Ohr für Ihre Anliegen und einem klaren Blick für Lösungen.
Sagen Sie uns, was rollt.
Ein paar Eckdaten reichen – den Rest klären wir im Gespräch.